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Privates Baurecht

Überblick:
Allgemeines
Bauherr und Investor
Bauhandwerker
Bauunternehmer
Bauvertrag
Baumängel
Bauprozess
Baurechtsseminare


Allgemeines zum Baurecht

Das private Baurecht ist eine vielfältige, komplexe und technisierte Rechtsmaterie. Es steht im Schnittstellenbereich von Recht und Technik und umfasst die gesamten Beziehungen zwischen dem Bauherrn, dem Architekten, dem Statiker, den Sonderfachleuten und den Bauunternehmern / Bauhandwerkern.

Neben der Kenntnis der Gesetzesnormen, der VOB, der HOAI und der einschlägigen Rechtsprechung sind Kenntnisse typischer Abläufe und Schwachstellen im Baubereich und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Interessenlagen unverzichtbar.

Entsprechend dem zeitlichen Ablauf eines Bauvorhabens unterstützen wir unsere Mandanten zunächst bei der Anbahnung von Verträgen.
Wir gestalten Verträge (Bau-, Architekten-, Generalunternehmerverträge, Pauschalpreisverträge, Nachunternehmerverträge, ARGE-Verträge, etc.) und wirken bei Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüssen mit.

Bis zur Fertigstellung des Bauwerks verändern sich die Anforderungen zur Erfüllung des Bauvertrages häufig, z. B. durch unvorhersehbare Umstände, Änderungsanweisungen des Auftraggebers, unterlassene oder fehlerhafte Mitwirkung Dritter etc. erheblich. Auf diese Unwägbarkeiten gilt es richtig zu reagieren, damit der wirtschaftliche Erfolg nicht gefährdet wird.

Mängel am Bauwerk, überhöhte Werklohnforderungen, unberechtigte Werklohnkürzungen, Behinderungen, Abnahmestreitigkeiten, Verzug bei der Fertigstellung und daraus resultierende Vertragsstrafen sind häufig Gegenstand von Differenzen in der Endphase der Bauausführung.

Wir unterstützen unsere Mandanten im Zuge der Bauausführung bei allen anstehenden rechtlichen Problemkreisen.


Bauherr und Investor

Der Bau des eigenen Hauses oder der Kauf einer Eigentumswohnung ist für die meisten Privatbauherren die größte Investition in ihrem Leben. Auch für den - nicht baugewerblich tätigen - Unternehmer ist die Planung und Errichtung eines Betriebsgebäudes oft ein einmaliger Vorgang, bei dem er nur eingeschränkt auf Erfahrungen aus dem eigenen unternehmerischen Bereich zurückgreifen kann.

Vor der Errichtung einer Immobilie stehen im Vordergrund der Überlegungen meistens die Bauplanung, die Finanzierung und die konkrete Ausführung. Obwohl dabei eine Vielzahl von Verträgen abgeschlossen werden, die oft erhebliche wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, wird diesen erst dann Aufmerksamkeit zugewendet, wenn konkrete Abwicklungsprobleme bestehen - wenn es zu spät ist.


Bauhandwerker

Das Klima am Bau wird immer rauer. Für Bauhandwerker wird es zunehmend schwieriger, auskömmliche Aufträge zu erhalten, ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen und unberechtigte Ansprüche der Auftraggeber abzuwehren.

Nachträge werden oft nicht anerkannt, Verträge unberechtigt gekündigt, Vertragsstrafen gefordert; das Risiko des Forderungsausfalls ist ständig vorhanden. In dieser Situation ist es unverzichtbar, die damit verbundenen rechtlichen und somit auch wirtschaftlichen, konkreten Risiken rechtzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.

Wir vertreten u. a. Handwerker folgender Gewerksbereiche:

• Abdichtung
• Beton- und Stahlbeton
• Betonerhaltung
• Bodenbelag
• Dachdeckung und
Dachabdichtung
• Elektro
• Erdbau
• Estrichleger
• Flaschner
• Garten- und
Landschaftsbau
• Gebäudeautomation
• Gerüstarbeiten
• Heizungsbau
• Lüftungsbau
• Maler
• Maurer
• Metallbau
• Naturwerkstein
• Rohrleitungsbau
• Sanitär
• Schreiner
• Stahlbau
• Straßenbau
• Heizungsbau
• Tiefbau
• Trockenbau
• Verputzer
• Zimmerer und
Holzbau


Bauunternehmer

Bauunternehmer sind in vielfältigen wirtschaftlichen und rechtlichen Erscheinungsformen tätig, z. B. als Hauptunternehmer, Generalunternehmer, Totalübernehmer, Bauträger, in Arbeitsgemeinschaften etc.

Die Auftraggeber fordern zunehmend eine Bauleistung - und oft auch die Planung - aus einer Hand. Sie wollen nicht mehr die Leistung verschiedener Unternehmen auf eigenes Risiko koordinieren und sie wollen primär Kostensicherheit, die bei Einzelgewerksvergaben schwer erzielbar ist.

Der Auftraggeber will ein schlüsselfertiges, ein komplett funktionsfähiges Objekt zum festen Preis (Global-Pauschalpreis-Vertrag). Hierdurch ist der Bauunternehmer zunehmend vielfältigen Anforderungen ausgesetzt, die er bautechnisch, betriebswirtschaftlich und auch rechtlich bewältigen muss, da er gleichzeitig sowohl als Auftragnehmer als auch als Auftraggeber gegenüber Drittfirmen / Nachunternehmen tätig ist, die er mit einsetzen muss.

Der Bauunternehmer / Generalunternehmer ist daher bestrebt, die Vertragsebene Auftraggeber - Generalunternehmer und die Vertragsebene Generalunternehmer - Nachunternehmer in den zentralen Punkten weitgehend gleichzuschalten, um seine Risiken zu minimieren; eine entsprechend angepasste Vertragsgestaltung ist unverzichtbar.

Wir vertreten

• Bauträger
• Klassische Bauunternehmen
• Generalbauunternehmen
• Schlüsselfertig-Bauunternehmen

beispielsweise bei der Errichtung / Durchführung von:

• Freizeit- und Sportanlagen
• Industriebauten
• Wohnanlagen
• Straßen
• Gewerbebauten
• Sanierungsmaßnahmen
• Einfamilienhäusern
• Verkehrsanlagen



Bauvertrag

Der ständig zunehmenden Komplexität moderner Bauvorhaben wurde in den vergangenen Jahren mit immer umfangreicheren Vertragswerken zu begegnen versucht. Dass derartige Verträge bisweilen unübersichtlich und die einzelnen Klauseln untereinander nicht immer widerspruchsfrei sind, liegt auf der Hand.

Eine gute Vertragsgestaltung mit frühzeitiger Absicherung von Ansprüchen spielt deshalb im Baugeschehen eine immer bedeutendere Rolle. Dabei ist die VOB/B von besonderer Bedeutung.

Bei der Durchführung von Bauverträgen stehen wir unseren Mandanten bei allen bautypischen Problemkreisen, wie der Durchsetzung der Vergütung, von Nachträgen, bei Bauverzögerungen und -behinderungen, bis hin zur Abnahme und der Gewährleistung zur Seite. In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist es dabei so wichtig, dass der Rechtsanwalt Branchenkompetenz besitzt, den zugrunde liegenden technischen Sachverhalt richtig erfasst und die Strukturen, Abläufe und das Zusammenwirken aller Beteiligten auf der Baustelle kennt und versteht.


Baumängel

Über kaum ein anderes Thema wird vor Gericht so heftig und so langwierig gestritten wie über Baumängel. Die häufigen, immer wieder auftretenden Mängel und Schäden bei / beim

• Abdichtungen der Keller,
Tiefgaragen, Dächer
• Badabdichtungen
• Balkonen
• Bauteilrisse
• Betonbauteilen
• Brandschutz
• Dachabdichtungen
• Dachausbauarbeiten
• Dacheckverglasungen
• Drainagesystemen

• Fassadensanierungen 
• Heizungssystemen
• Kanalbau (Vertiefungsschäden)
• Schallschutz zwischen
Wohnungen / Häusern
• Trockenbau
• Wärmebrücken mit nachfolgender
Schimmelbildung
• Wärmedämmverbundsystemen
• Wärmepumpen
• "weißen Wannen"


sind uns bestens vertraut.

Gerade die Aufklärung des technischen Sachverhaltes und dessen richtiges Verständnis ist im Vorfeld in Bauangelegenheiten von besonderer Wichtigkeit, wozu wir häufig mit Sachverständigen zusammenarbeiten bzw. unseren Mandanten die Zusammenarbeit mit diesen empfehlen.


Bauprozess

Bauprozesse zeichnen sich durch die Komplexität von tatsächlichen, rechtlichen und prozessualen Schwierigkeiten aus, die alle Prozessbeteiligten zu bewältigen haben. Verfahrensdauern von zwei bis fünf Jahren sind keine Seltenheit. Insbesondere in Baumängelsachen wird meist zur Vorabklärung ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, bei dem ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger feststellt, ob die strittigen Mängel vorhanden sind, welche Ursachen zur Mangelentstehung geführt haben und welche voraussichtlichen Kosten für die Mängelbeseitigung anfallen. Von besonderer Bedeutung ist daher die vorprozessuale Aufklärung, wofür häufig Privatgutachten eingeholt werden müssen, um wichtige Vorfragen zum technischen Sachverhalt und zur daraus resultierenden rechtlichen Verantwortung abzuklären und das Risiko eines Rechtsstreites einschätzen zu können.


Baurechtsseminare

Unseren starken Praxisbezug pflegen und vertiefen wir auch im Rahmen regelmäßiger Seminarveranstaltungen. So hielt Rechtsanwalt Beyer in den letzten 25 Jahren bei der Landesgewerbanstalt Bayern, Nürnberg, mehr als 85 Seminare für Baupraktiker mit insgesamt über 2500 Teilnehmern.

Behandelt wurden dabei insbesondere die Themen:

• Einführung in die VOB/B
• VOB/B Vertiefung
• Gewährleistung am Bau
• Bauschäden
• Insolvenz am Bau
• Honorar des Architekten